Thailändische Geburtsurkunde (Suti-bat) für deutsche Behörden
สูติบัตร (Suti-bat)
Die Geburtsurkunde heißt auf Thai Suti-bat und wird vom Bezirksamt oder der Gemeinde ausgestellt. Deutsche Stellen wie das Standesamt verlangen in der Regel eine vollständige deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer. Welche Fassung gebraucht wird, nennt die empfangende Stelle.
Was in der Suti-bat steht
Die Urkunde nennt Vor- und Nachnamen des Kindes, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtszeit, Geburtsort sowie die Angaben zu Mutter und Vater. Häufig steht dort auch die 13-stellige Personenkennzahl, die später in Personalausweis und Hausregister wieder auftaucht.
Die Angaben stammen aus dem Geburtsanzeige-Verfahren: Meist meldet das Krankenhaus oder ein Elternteil die Geburt beim zuständigen Amt (Amphoe oder Khet) an, das die Urkunde ausstellt.
- Name des Kindes in Thai-Schrift
- Geburtsdatum nach Buddhistischer Era (B.E.)
- Namen und Daten der Eltern
- Ausstellendes Amt, Siegel und Unterschrift
Wann deutsche Stellen die Urkunde verlangen
Typische Empfänger sind das Standesamt (etwa bei Eheschließung oder bei der Beurkundung einer Geburt), die Ausländerbehörde (Aufenthaltstitel, Familiennachzug) und je nach Fall die Familienkasse. Welche Urkunden im Einzelnen gebraucht werden, legt die jeweilige Stelle fest.
Fragen Sie vor der Beschaffung nach, ob eine neue Ausstellung in Thailand nötig ist. Manche Stellen wünschen eine aktuelle Ausfertigung, andere akzeptieren eine ältere. Das lässt sich nicht pauschal sagen.
Lange und kurze Form
In Thailand gibt es Ausfertigungen mit unterschiedlichem Umfang. Für deutsche Verfahren, in denen die Abstammung eine Rolle spielt, werden in vielen Fällen die vollständigen Angaben zu beiden Eltern gebraucht. Ein Auszug ohne Elternangaben reicht dann möglicherweise nicht.
Klären Sie das vorab mit der Stelle. Eine zweite Anfrage beim thailändischen Amt kostet Zeit, die sich oft vermeiden lässt.
Legalisation, Apostille und Übersetzung
Thailändische öffentliche Urkunden brauchten für die Verwendung in Deutschland bisher die Legalisation durch die Deutsche Botschaft Bangkok. Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten, es tritt für Thailand am 28. Februar 2027 in Kraft. Ob und ab wann eine Apostille im Verkehr mit Deutschland praktisch akzeptiert wird, klären Sie bitte mit der Botschaft oder der empfangenden Stelle. Mehr dazu im Ratgeber zu Legalisation und Apostille.
Die Botschaft benötigt für die Legalisation selbst keine Übersetzung. Die vollständige deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten oder ermächtigten Übersetzer verlangt die deutsche Stelle, spätestens bei der Prüfung der Unterlagen.
Was wir für Sie tun können
Wenn Sie die Suti-bat bei uns hochladen, liest die Anwendung Namen, Daten und die 13-stellige Nummer aus und gibt eine Zusammenfassung in Ihrer Sprache aus. Daten nach buddhistischer Zeitrechnung werden korrekt in das gregorianische Jahr umgerechnet. Auffällige Abweichungen, etwa unterschiedliche Namensschreibweisen, werden markiert.
Das ersetzt keine amtliche Übersetzung. Für das Standesamt, die Ausländerbehörde oder ein Gericht benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer. Diese können Sie bei uns optional beauftragen. Ob die Stelle sie annimmt, entscheidet allein die Stelle.
Checkliste
- Bei der deutschen Stelle erfragen: lange oder kurze Form, aktuelle Ausstellung nötig?
- Reisepass bereitlegen, damit die Namensschreibweise übereinstimmt.
- Original nicht laminieren lassen, laminierte Urkunden lassen sich nicht legalisieren.
- Legalisation oder Apostille bei der Botschaft Bangkok erfragen.
- Buddhistische Jahreszahlen im Dokument prüfen (B.E. minus 543).
- Beglaubigte Übersetzung erst beauftragen, wenn die Stelle den Umfang bestätigt hat.
Thailändisches Dokument hochladen
Laden Sie Ihr Dokument als Foto, Scan oder PDF hoch. Sie erhalten kostenlos eine Zusammenfassung auf Deutsch und die erkannten Felder. Eine beglaubigte Übersetzung ist optional.
Dokument prüfenHäufige Fragen
Brauche ich für die Geburtsurkunde immer eine beglaubigte Übersetzung?
- Für amtliche Verfahren in Deutschland ist sie in der Regel nötig. Gerichte und Behörden verlangen meist eine vollständige Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer. Für eine erste Orientierung reicht unsere kostenlose Zusammenfassung, sie ist aber keine amtliche Übersetzung.
Was ist die 13-stellige Nummer auf der Urkunde?
- Es ist die thailändische Personenkennzahl. Sie findet sich auch auf dem Personalausweis und im Hausregister. Sie sollte in der Übersetzung unverändert und vollständig übernommen werden, damit Dokumente später eindeutig zugeordnet werden können.
Muss die Urkunde neu ausgestellt werden?
- Das hängt von der empfangenden Stelle ab. Manche Stellen wünschen eine Ausfertigung jüngeren Datums, andere akzeptieren ältere. Fragen Sie vorher nach, bevor Sie Zeit und Aufwand in eine neue Ausstellung in Thailand investieren.
Mein Name ist im Pass anders geschrieben als in der Übersetzung. Was nun?
- Teilen Sie dem Übersetzer die Passschreibweise mit. Sie sollte in allen Übersetzungen einheitlich verwendet werden. Weicht sie schon in den Thai-Urkunden ab, hilft der Ratgeber zur Namensschreibweise weiter.
Reicht ein Foto der Urkunde für die Übersetzung?
- Für eine erste Auswertung ja. Für eine beglaubigte Übersetzung benötigt der Übersetzer eine gut lesbare Vorlage, Siegel und Stempel eingeschlossen. Ob die Stelle eine Legalisation des Originals verlangt, entscheidet sie selbst.
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